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   BGH, 14.07.2020 - VI ZR 268/19   

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BGH, 14.07.2020 - VI ZR 268/19 (https://dejure.org/2020,21166)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2020 - VI ZR 268/19 (https://dejure.org/2020,21166)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - VI ZR 268/19 (https://dejure.org/2020,21166)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 BGB

  • verkehrslexikon.de

    Einbeziehung von Zuwendungen Dritter bei der Schadensabrechnung

  • IWW

    § 287 ZPO, § 249 Abs. 2 BGB, § 843 Abs. 4 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anrechnenlassen eines Nachlasses für Menschen mit Behinderung durch erhaltene Gewährung des Herstellers i.R.e. Anspruchs eines Geschädigten auf Ersatz der Kosten für ein fabrikneues Ersatzfahrzeug im Wege der konkreten Schadensabrechnung

  • rewis.io

    Einbeziehung von Zuwendungen Dritter bei der Schadensabrechnung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anrechnung eines Rabatts bei der Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Geschädigter muss sich einen vom Kfz-Hersteller für Neuwagen eingeräumten Nachlass für Menschen mit Behinderung anrechnen lassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 ; BGB § 843 Abs. 4
    Anrechnenlassen eines Nachlasses für Menschen mit Behinderung durch erhaltene Gewährung des Herstellers i.R.e. Anspruchs eines Geschädigten auf Ersatz der Kosten für ein fabrikneues Ersatzfahrzeug im Wege der konkreten Schadensabrechnung

  • datenbank.nwb.de

    Einbeziehung von Zuwendungen Dritter bei der Schadensabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Neuwertentschädigung nach Unfall: Rabatt für Menschen mit Behinderung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Konkrete Schadensabrechnung - Behindertenrabatt?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einbeziehung von Zuwendungen Dritter bei der Schadensabrechnung eines Unfalls

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anrechnung von Rabatten bei Neupreisentschädigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines Nachlasses für Menschen mit Behinderung bei der Schadensregulierung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Plus durch Behindertenrabatt beim Fahrzeugkauf im Rahmen der Unfallregulierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 241
  • MDR 2020, 1244
  • VersR 2020, 1118
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.2011 - VI ZR 17/11

    Zur Berücksichtigung eines Werksangehörigenrabatts bei der Schadensabrechnung

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - VI ZR 268/19
    Der Geschädigte, der im Wege der konkreten Schadensabrechnung Ersatz der Kosten für ein fabrikneues Ersatzfahrzeug begehrt, muss sich einen Nachlass für Menschen mit Behinderung anrechnen lassen, den er vom Hersteller aufgrund von diesem generell und nicht nur im Hinblick auf ein Schadensereignis gewährter Nachlässe erhält (Fortführung von Senatsurteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 9 f.).

    bb) Da die Klägerin an dem Schadensfall nicht verdienen soll (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 11; vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 6; vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08, BGHZ 181, 242 Rn. 14), kann sie Ersatz der Anschaffungskosten für das Neufahrzeug nur in Höhe der ihr tatsächlich entstandenen Kosten beanspruchen.

    Eine normativ wertende Korrektur der Differenzrechnung ist daher nur dann angebracht, wenn nach einer umfassenden Bewertung der gesamten Interessenlage, wie sie durch das schädigende Ereignis zwischen dem Schädiger, dem Geschädigten und gegebenenfalls dem leistenden Dritten besteht, sowie unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck aller in Betracht kommenden Rechtsnormen die Differenzbilanz der Schadensentwicklung nicht gerecht wird (st. Rspr., vgl. etwa Senatsurteile vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 15; vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 9 mwN).

    Der eingetretene Schadensfall gab lediglich Anlass, von der durch den Hersteller des erworbenen Fahrzeugs eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 10).

  • BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19

    Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - VI ZR 268/19
    Die Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs ist in erster Linie Sache des dabei nach § 287 ZPO besonders freigestellten Tatrichters und revisionsrechtlich lediglich daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Acht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (st. Rspr., vgl. etwa Senatsurteil vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 8 mwN).

    bb) Da die Klägerin an dem Schadensfall nicht verdienen soll (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 11; vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 6; vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08, BGHZ 181, 242 Rn. 14), kann sie Ersatz der Anschaffungskosten für das Neufahrzeug nur in Höhe der ihr tatsächlich entstandenen Kosten beanspruchen.

    Eine normativ wertende Korrektur der Differenzrechnung ist daher nur dann angebracht, wenn nach einer umfassenden Bewertung der gesamten Interessenlage, wie sie durch das schädigende Ereignis zwischen dem Schädiger, dem Geschädigten und gegebenenfalls dem leistenden Dritten besteht, sowie unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck aller in Betracht kommenden Rechtsnormen die Differenzbilanz der Schadensentwicklung nicht gerecht wird (st. Rspr., vgl. etwa Senatsurteile vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 15; vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - VI ZR 268/19
    bb) Da die Klägerin an dem Schadensfall nicht verdienen soll (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 11; vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, NJW 2012, 50 Rn. 6; vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08, BGHZ 181, 242 Rn. 14), kann sie Ersatz der Anschaffungskosten für das Neufahrzeug nur in Höhe der ihr tatsächlich entstandenen Kosten beanspruchen.
  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers

    Auszug aus BGH, 14.07.2020 - VI ZR 268/19
    aa) Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Frage, ob ein zu ersetzender Vermögensschaden vorliegt, nach der sogenannten Differenzhypothese grundsätzlich durch einen Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte, zu beurteilen ist (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteil vom 18. Januar 2011 - VI ZR 325/09, BGHZ 188, 78 Rn. 8 mwN).
  • LG Saarbrücken, 22.10.2021 - 13 S 69/21

    1. Hat der Geschädigte die Reparaturkostenrechnung noch nicht bezahlt, kann der

    e) Dem Anspruch steht auch nicht entgegen, dass der Geschädigte an dem Unfall nicht verdienen soll (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2020 - VI ZR 268/19, NJW 2021, 241 mwN).
  • LG Leipzig, 09.12.2021 - 7 S 197/21
    Dem Anspruch steht auch nicht entgegen, dass der Geschädigte an dem Unfall nicht verdienen soll (vgl. BGH NJW 2021, 241 mwN).
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